Juristenwitz: Obdachloser vor Gericht

Ein Obdachloser steht wegen eines Diebstahls vor Gericht.

Auf die Frage des Vorsitzenden was er von Beruf sei, antwortet der Obdachlose:
“Arbeitgeber, Herr Vorsitzender!”

Darauf donnert es zurück:
“Nun, wem werden Sie schon Arbeit geben können?!”

Treuherzig entgegnet der Obdachlose:
“Ihnen zum Beispiel!”