Vernehmung des Angeklagten zur Sache.
Richter:
“Angeklagter, Sie sind bei frischer Tat gefasst worden. Sie haben an der Haustür Pillen für “ewige Jugend” verkaufen wollen. Sind Sie einschlägig, d. h. in gleicher Sache bereits vorbestraft?
Angeklagter:
“Ja, Herr Vorsitzender, schon dreimal, nämlich 1648, 1813 und zuletzt im Jahre 1904.”